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Archiv-Artikel

CHRISTIAN RATH ÜBER DIE TÜCKEN DES SWIFT-ABKOMMENS Terrorabwehr auf Vorrat

Heute wird der EU-Ministerrat eine neue Vorratsdatenspeicherung beschließen. Im sogenannten Swift-Abkommen wird geregelt, dass europäische Bankdaten für Zwecke der Terrorabwehr an US-Stellen übertragen und dort fünf Jahre lang auf Vorrat gespeichert werden dürfen. Der deutsche Innenminister de Maizière (CDU) wird sich enthalten. So kann das Abkommen möglichst geräuschlos – das heißt ohne Beteiligung des Europäischen Parlaments – in Kraft treten.

Dass sich hinter dem Swift-Abkommen eine Vorratsspeicherung verbirgt, ist bisher wenig bekannt. Das liegt zum einen daran, dass der globale Finanzdienstleister Swift auf Geheiß der USA nicht sagen darf, wie viele Überweisungsdaten jährlich an US-Stellen übermittelt werden. Zum anderen ist kaum jemand klar, dass die an die USA übergebenen Daten nur aufgrund einer vagen Gefährdungsanalyse ausgewählt werden, zum Beispiel: alle Geldtransfers nach Afghanistan. Konkrete Verdachtsmomente kommen erst zum Einsatz, wenn US-Ermittler in diesem Datenpool später Recherchen starten.

Nach US-Angaben werden letztlich deutlich weniger als 1 Prozent der übermittelten Daten je benötigt. Die große Masse der von Swift erhaltenen Daten wird nur auf Vorrat gespeichert, damit sie den US-Terrorfahndern länger für Recherchen zur Verfügung stehen als bei Swift, wo Daten schon nach 124 Tagen gelöscht werden.

Bisher diskutieren Kritiker des Swift-Abkommens, wie die FDP-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, nur über rechtsstaatliche Verbesserungen des Swift-Abkommens, über kürzere Löschungsfristen und mehr Rechtsschutz. Besser wäre es, diese für den Datenschutz unnötig riskante Vorratsspeicherung ganz zu verhindern.