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Bußgeld für Leerstand

Ein Bußgeld in Höhe von 11.500 Mark muß eine Hausverwalterin dafür bezahlen, daß sie eine Zweizimmerwohnung in Tiergarten fast ein Jahr lang ungenehmigt leerstehen ließ. Das Bezirksamt Tiergarten verhängte dieses Bußgeld, da die Hausverwalterin dem Wohnungsamt zum Teil falsche Angaben machte, teilte die Behörde gestern mit. Die Verwalterin sagte dem Wohnungsamt, die Wohnung sei bereits wieder vermietet, verschwieg jedoch, daß die Mieter die Wohnung wegen Renovierungsmaßnahmen erst acht Monate später nutzen konnten.