Bushido klaut Songs: Die Hegemann des Hip-Hop
Der Rapper Bushido hat für 13 Songs Teile bei der französischen Band "Dark Sanctuary" geklaut. Jetzt muss er 63.000 Euro Schadenersatz zahlen und etliche CDs vernichten lassen.
BERLIN/HAMBURG taz/dpa | Und wieder ein neuer Plagiatsvorwurf: Nach Jungautorin Helene Hegemann, die Passagen ihres Buches Axolotl Roadkill aus dem Roman Strobo nahezu eins zu eins kopierte, ließ sich offenbar auch Rüpel-Rapper Bushido von Kollegen "inspirieren".
Bereits 2008 verklagte ihn die französische Band Dark Sanctuary, weil Bushido sich für sein Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück" in mindestens acht Fällen ihrer Musik bedient haben soll. Am Dienstag bekam die Gruppe vor dem Hamburger Landgericht Recht: Für 13 seiner Songs hatte Bushido Teile bei der französischen Band geklaut.
Jetzt müssen unter anderem CDs vernichtet werden. In Titeln wie "Janine", "Sex in the City" oder "Goldrapper" von seinem Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück" übernahm Bushido urheberrechtlich geschützte Tonfolgen und rappte seine Texte dazu. Anschließend gab er sich selbst als Urheber der Musik aus. Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen der Verletzung von Urheberrechten und entschied, dass Bushido Schadenersatz zahlen muss. Die genaue Höhe des Schadenersatzes ergibt sich erst, wenn die Einnahmen aus dem Verkauf offengelegt sind.
Oben das Original "Les memoires blessées" von Dark Sanctuary, unten Bushidos "Janine".
"Er schmückte sich mit fremden Federn", begründete der Richter das Bushido-Urteil. Bushidos Label mit dem schönen Namen "ersguterjunge" und seine frühere Plattenfirma Universal Music Deutschland dürfen elf CDs, auf denen die 13 Titel vorkommen, nicht mehr verkaufen. Außerdem müssen sie die betroffenen Tonträger zurückrufen und vernichten. Der Rückruf betrifft aber nicht den Verbraucher direkt, sondern nur die bereits an Händler ausgelieferten Alben und Singles sowie Sampler wie "The Dome" oder "Bravo Hits".
Außerdem muss Bushido den Komponisten der Originale 63.000 Euro Schadenersatz zahlen, weil er ihre Musik durch die Verbindung mit seinen Texten verfremdete und die Künstler so in ihren Persönlichkeitsrechten verletzte. "Die Bushido-Texte sind nicht Jedermanns Sache. Da hätte man fünfmal nachfragen müssen", sagte der Richter. Die Ausschüttungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) stehen ebenfalls den französischen Künstlern zu.
Insgesamt hatten die Band Dark Sanctuary und ihre italienische Produktionsfirma in 16 Titeln des deutschen Rappers eigene Tonfolgen wiedererkannt. Bei drei der Songs sah das Gericht die Liedteile aber nicht als urheberrechtlich geschützt an. Die Klage der Franzosen wurde in Hamburg vor zwei verschiedenen Zivilkammern verhandelt, da es sowohl um die Komponistenrechte als auch um die Tonträgerherstellerrechte ging. Mit dem am Dienstag verkündeten Urteil sind beide Verfahren abgeschlossen. Gegen das Urteil können jedoch Rechtsmittel eingelegt werden.
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