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Busen von der Steuer abgesetzt

Washington (AFP/taz) – Die Striptänzerin Cynthia Hess kann ihre Busenimplantate von der Steuer absetzen. Die US-Richterin Joan Seitz Pate entschied am vergangenen Montag, daß das Finanzamt sich nicht länger gegen diesen Antrag der Klägerin sperren kann. Cynthia Hess, die unter dem Künstlernamen „Chesty Love“ (Großbusige Liebe) auftritt, hatte 1988 erstmals 2.088 Dollar als steuermindernd geltend gemacht, die sie für die künstliche Vergrößerung ihrer Brust investiert hatte. Die Stripperin begründete das damit, daß die große Oberweite zu ihrer Arbeitsausstattung gehöre.

Der zuständige Finanzbeamte zeigte sich dieser Argumentation jedoch nicht zugänglich. Er entschied, eine Schönheitsoperation sei eine private Ausgabe, selbst wenn sie dazu verhelfe, die Einnahmen einer Steuerzahlerin zu erhöhen.

Die weise Richterin Pate entschied dagegen, der enorme künstliche Brustumfang könne keineswegs als persönlicher Gewinn gewertet werden. Die Busen seien mit jeweils 4,5 Kilogramm „so groß, daß sie sie verunstaltet haben, ihre Gesundheit beeinträchtigt und ihre privaten Beziehungen zerrüttet haben“.

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