in kürze SICHERHEIT : Bundeswehr im Einsatz
Ursprünglich war die Bundeswehr nur zur Verteidigung nach außen vorgesehen. Die Notstandsverfassung ermöglicht auch Einsätze im Inneren. Die Anschläge vom September 2001 haben die Debatte neu belebt. Dazu heute Martin Singe, Komitee für Grundrechte und Demokratie, in der Alten Feuerwache. (19.30 Uhr, Melchiorstr. 3)