Bundestagswahl 2017: Berliner Wahlzettel ohne NPD

Die Landesliste der rechtsextremen Partei wird nicht zur Bundestagswahl zugelassen. Der Formfehler eines Kreisverbands wird der Partei zum Verhängnis.

Ein Wahlzettel zu sehen, mit Informationen zu den zwei Stimmen. Die Wahlfelder sind angedeutet.

Bei der Bundestagswahl 2017 in Berlin nicht auf dem Wahlzettel zu finden: die NPD Foto: dpa

Die NPD wird zur kommenden Bundestagswahl nicht auf dem Wahlzettel der Berlinerinnen und Berliner stehen. Der Bundeswahlausschuss bestätigte damit ein Urteil des Landes und wies die Beschwerde der Partei zurück. Der Wahlvorschlag der NPD entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, erklärte Bundeswahlleiter Dieter Sarreither am Donnerstag. Die Fristen für die parteiinterne Kandidatenaufstellung seien nicht eingehalten worden.

Der NPD-Kreisverband Reinickendorf-Mitte hatte die Delegierten für die Vertreterversammlung, bei der die Landesliste beschlossen wurde, zu früh gewählt. Laut Wahlgesetz hätte dies frühestens am 23. März 2016 geschehen dürfen – 29 Monate nach der konstituierenden Sitzung des Bundestags. Bei der Reinickendorfer NPD fand diese Wahl aber schon im Februar 2016 statt.

Deshalb war die Landesliste der Partei bereits vom Berliner Wahlausschuss als ungültig zurückgewiesen worden. Die NPD hatte daraufhin beim Bundeswahlleiter Beschwerde eingelegt. Der stellvertretende Landesvorsitzende Stefan Lux (NPD) bekräftige vor dem Ausschuss, dass die entsprechenden Delegierten nicht an der Vertreterversammlung zur Wahl der Landesliste teilgenommen hätten.

Kein Verständnis für Zurückweisung der Landesliste

„Die Fehler bei den Wahlen im Kreisverband Reinickendorf-Mitte sind unstrittig“, sagte ein weiterer NPD-Vertreter. Ohne Teilnahme der zu früh gewählten Delegierten am Wahlprozess der Landesliste sei dies jedoch irrelevant. Deshalb habe man kein Verständnis für die Zurückweisung der ganzen Landesliste.

Derartige Bedenken äußerte auch Johannes Risse, der für die SPD im Bundeswahlausschuss sitzt. Bei der abschließenden Beschlussfassung war er jedoch der einzige, der der NPD-Beschwerde stattgeben wollte. Mit fünf Stimmen dagegen und vier Enthaltungen war es ein klares Ergebnis gegen die Anliegen der NPD. Sarreither betonte, es sei ein „zeitliches Zufallsprodukt“ gewesen, dass die entsprechenden Delegierten nicht an der Vertreterversammlung teilgenommen hätten.

Die formalen Fehler blieben bestehen und die Berliner NPD hätte keine Belege für eine gültige Liste erbringen können. Die will sich damit nicht zufrieden geben und hatte schon vor dem Urteil vollmundig angekündigt: „Falls der NPD die Zulassung verweigert werden wird, wird die Bundestagswahl angefochten werden“. Ohne staatliche Parteienfinanzierung und mit nur 230 Mitgliedern ist das aber bisher fraglich.

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