Bundestag: Nebenjobs ab Freitag im Netz

Die Bundestagsverwaltung reagiert auf das Karlsruher Urteil: Zusatzjobs der Parlamentarier sind künftig auf der Website des Hauses nachzulesen.

Auf welchen Gehaltslisten steht Friedrich Merz? Ab Freitag ist das kein Geheimnis mehr. Bild: dpa

BERLIN rts Noch vor dem Wochenende will die Bundestagsverwaltung die Nebeneinkünfte der Parlamentarier im Internet offenlegen. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts begannen die Verwaltungsmitarbeiter damit, die seit Monaten vorliegenden Angaben der Abgeordneten über ihre Zusatzeinkünfte für die Veröffentlichung auf der Bundestags-Homepage aufzubereiten, wie eine Sprecherin am Donnerstag in Berlin mitteilte.

Die Karlsruher Richter hatten am Mittwoch eine Klage von neun Abgeordneten aus Union, SPD und FDP verworfen, die die vom Parlament bereits verabschiedete Offenlegungspflicht noch kippen wollten. Bislang mussten die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte nur zum Teil dem Parlamentspräsidenten offenbaren. Nach der seit Oktober 2005 geltenden Neuregelung müssen sie allerdings sämtliche Zusatzverdienste angeben, die brutto 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr übersteigen. Veröffentlicht werden die Einkünfte dann in drei Stufen: 1000 bis 3500 Euro, 3500 bis 7000 Euro oder darüber. Wegen des Verfassungsstreits unterblieb die Veröffentlichung vorerst bis zum Urteil.

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