piwik no script img

Bundestag will Studienkostenurteil kippenErststudium nicht steuerlich absetzbar

Der Bundestag will ein Gerichtsurteil kippen demzufolge Studienkosten steuerlich abgesetzt werden können. Ein Geschenk gibt es für reiche Studierende.

Studenten können micht mehr auf Steuervorteile für den Besuch langweiliger Vorlesungen hoffen. Bild: dpa

BERLIN taz | Ärzte, Anwälte und alle anderen Akademiker können die Kosten für ihr Erststudium nun doch nicht beim Finanzamt geltend machen. Das will der Bundestag in der Nacht zum Freitag in einer Sammelabstimmung aller Voraussicht nach beschließen. Union, FDP und SPD hatten im Finanzausschuss bereits am Mittwoch für eine entsprechende Gesetzesvorlage der Koalitionsparteien gestimmt.

Mit der Gesetzesänderung wird klargestellt, dass Studienkosten keine Betriebsausgaben sind und damit nicht als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind. Der Bundesfinanzhof hatte im August in einem Aufsehen erregenden Urteil anders geurteilt.

Das Gericht hatte den Klagen eines Piloten und einer Ärztin stattgegeben und verfügt, dass Studienkosten in voller Höhe und noch Jahre nach dem Abschluss geltend gemacht werden können. Die Entscheidungen galten als Grundsatzurteile. Derzeit ist noch eine Klage beim Finanzhof anhängig. Wie sie angesichts der neuen Rechtslage entschieden wird, ist nach Auskunft einer Mitarbeiterin ungewiss.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte gleich nach den Urteilen signalisiert, dass er die Beschlüsse so nicht umsetzen werde. Dann hätte er nämlich jährlich bis zu 1,1 Milliarden Euro aus der Staatskasse nehmen müssen.

Ein Betthupferl verteilt die Regierung dennoch. Der Sonderabzug für Ausbildungkosten - also vor allem Studiengebühren - wird um 2.000 Euro auf 6.000 Euro angehoben. Davon profitieren Studierende, die Einkommenssteuer zahlen und hohe Studiengebühren haben. Sie können diese in ihrer Steuererklärung im gleichen Jahr geltend machen oder aber über die Ehepartner absetzen lassen. Betroffen sind etwa 10.000 Personen, die Regierung rechnet mit 9 Millionen Euro Einnahmeverlusten.

Die Grüne Abgeordnete im Finanzausschuss Lisa Paus hält diesen Teil der Neuregelung für überflüssig. Der Normalstudent habe davon nichts. "Schwarz-Gelb kann offenbar nicht ohne Klientelgeschenke regieren, das Geld hätte man sinnvoller einsetzen können", sagte sie zur taz.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

4 Kommentare

 / 
  • M
    Micahel

    @Paul: Nein, das betrifft Leute, die das Studium neben ihrer Berufstätigkeit betreiben.

    Von daher ist hier auch der TAZ-eigene Sozialneid ("reiche Studenten") ziemlich unangebracht.

  • S
    soundso

    es ist mehr als faszinierend sich diese absurdität durch den kopf gehen zu lassen.

    gab es in der griechischen antike noch den durchaus nicht zu unterschätzenden grundsatz, dass das recht vor änderungen bis aufs letzte zu schützen sei, bewegen wir uns heute im rechtsfreien raum. damals wurden änderungen, die sich im nachhinein als negativ herausstellten, noch mit dem tode bestraft.

     

    hier wird nun nach einem gültigen gerichtsurteil das recht "angepasst". der letzte rest rechtsstaat liegt wohl weit hinten in der staubwolke der vorangaloppierenden willkür und röchelt seinen letzten atemzug aus sich heraus.

  • P
    Paul

    Verstehe ich das richtig?

    Schäuble will, dass Studiengebühren (in Deutschland typischerweise 1000 Euro im Jahr) nicht mehr als Werbungskosten sondern als Sonderausgaben absetzbar sind, und zwar in einer Höhe von maximal 6000 Euro im Jahr? Dann betrifft einen die Änderung erst, wenn man mehr als sechs Erststudien gleichzeitig macht?

  • IN
    Ihr Name tut nichts zur Sache

    Rückwirkungsverbot?