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Bundestag kürzt Sozialhilfe

■ Sparpaket und Pflegeversicherung abgestimmt

Berlin(dpa/taz) – Das umstrittene Sparpaket der Bundesregierung und das Gesetz zur Pflegeversicherung wurden gestern vom Bundestag verabschiedet. Mit dem Sparpaket werden vom kommenden Jahr an unter anderem Arbeitslosengeld und -hilfe sowie die Sozialhilfe gekürzt. Die Gesetzespakete wandern jetzt in den Bundesrat. Die Sparbeschlüsse zur Kürzung der Arbeitslosenunterstützung sind zwar im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, mit einer Zweidrittelmehrheit könnte das Ländergremium die neuen Regelungen aber verhindern. Um den Unmut auch der CDU-regierten Länder zu dämpfen, hatte die Regierung daher zuletzt noch einige kleine Zugeständnisse eingebaut. So wird der Bezug von Arbeitslosenhilfe bei Erwerbslosen über 55 Jahre nicht, wie zuvor geplant, auf zwei Jahre begrenzt. Auch das Schlechtwettergeld im Bau wird vorerst nur gekürzt und dann vom Jahr 1996 ganz abgeschafft.

Die gestern vom Bundestag verabschiedeten neuen Regelungen zur Sozialhilfe können dagegen im Bundesrat schon mit einfacher Mehrheit der SPD-regierten Länder gekippt werden. Die SPD hat in diesem Zusammenhang gestern energisch gegen die geplante neue „Muß-Bestimmung“ im Bundessozialhilfegesetz protestiert, mit der die Kommunen gezwungen würden, Tausende von gemeinnützigen Jobs für Sozialhilfeempfänger zu schaffen. Nach dem neuen Paragraphen sind für Hilfeempfänger, „insbesondere für junge Menschen, Arbeitsgelegenheiten“ zu schaffen. Der Haushaltssprecher der Unionsfraktion, Adolf Roth, betonte, es ginge hierbei um die Arbeitspflicht für „junge Drückeberger, die sich weigerten, die Schippe in die Hand zu nehmen“.

Die Sozialdemokraten wollen auch das gestern vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Pflegeversicherung im Bundesrat scheitern lassen. Auch dieses Gesetzespaket kann in dem Ländergremium mit einfacher Mehrheit gekippt werden. BD

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