■ Bodenreform: Bundesrichter prüfen
Karlsruhe (AP) – Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen Enteignungen in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone dazu genutzt, seine vielfach kritisierte Bodenreformentscheidung vom April 1991 noch einmal zu überprüfen. Die neue Entscheidung wird nach einer Mitteilung des Karlsruher Gerichts in den nächsten Tagen bekanntgegeben. Am 23. April 1991 hatte der Erste Senat des höchsten Gerichts entschieden, daß die im Einigungsvertrag enthaltene Klausel, wonach die zwischen 1945 und der Gründung der DDR im Jahre 1949 auf besatzungsrechtlicher Grundlage erfolgten Enteignungen nicht mehr rückgängig gemacht werden, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen