Bundesrechnungshof für kleineren MAD: Spione mit Doppelstrukturen
Der Bundesrechnungshof fordert eine Verkleinerung des Militärischen Abschirmdienstes. Es sei unklar, warum der Verfassungsschutz nicht die Aufgaben des MAD übernehme.
BERLIN afp | Der Bundesrechnungshof hat eine weitere Verkleinerung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) gefordert und zugleich generelle Zweifel am Sinn dieser Einrichtung erkennen lassen.
Die Prüfer regten nach einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) an, die Zuständigkeit für die Extremismus- und Terrorismusabwehr in der Bundeswehr dem Verfassungsschutz zu übertragen. Es erschließe sich „nicht zweifelsfrei“, warum der MAD diese Aufgabe „originär wahrnehmen muss“, hieß es laut FTD. Auf jeden Fall solle der MAD stärker verkleinert werden als von der Regierung geplant.
Der Rechnungshof begründet seine Empfehlung, die Übertragung der Extremismusabwehr in den Streitkräften an den Verfassungsschutz zu prüfen, mit den niedrigen Fallzahlen. Demnach bearbeitete der MAD zwischen 2007 und 2011 im Jahresschnitt 690 Verdachtsfälle, fast alle davon mit einem rechtsextremistischen Hintergrund. Davon hätten sich durchschnittlich nur 48 Fälle pro Jahr als begründet erwiesen. Korrekturbedarf sieht der Rechnungshof dem Bericht zufolge auch beim Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Nachrichtendiensten.
Das Bundesverteidigungsministerium lehnte einen Verzicht auf den MAD ab. „Der MAD ist und soll Teil der Bundeswehr bleiben“, sagte Ministeriumssprecher Stefan Paris in Berlin. In Regierungskreisen wurde auch darauf hingewiesen, dass sich ein Teil der Arbeit des MAD auf das Ausland erstrecke. Der Verfassungsschutz ist für die Gefahrenabwehr im Inland zuständig.
Dagegen zeigte sich der FDP-Innenpolitiker Hartfrid Wolff offen für eine Strukturreform der Geheimdienste. „Für mich ist das Kapitel MAD noch nicht erledigt“, sagte Wolff der FTD. Aus seiner Sicht gebe es zwischen den Geheimdiensten des Bundes "eine Reihe von Doppelstrukturen, die wir uns angucken müssen", sagte der FDP-Politiker. Zu diesen Diensten zählt neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem MAD auch der Bundesnachrichtendienst als deutscher Auslandsgeheimdienst.
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