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Bundesrat rechtet über Asylrecht

■ Baden-Württemberg will Flüchtlinge schon an Grenze abweisen/ Saarland sperrt sich nicht völlig

Bonn (taz) — Ihre Standpunkte zum Asylrecht vorsichtig angenähert haben während einer Debatte am Freitag im Bundesrat Baden-Württemberg und das Saarland. So mochte der saarländische Innenminister Friedel Läpple (SPD) offenkundig einen gestern eingebrachten Gesetzentwurf des CDU-regierten Baden-Württemberg nicht kategorisch ablehnen. Der Entwurf sieht vor, den Asylartikel 16 des Grundgesetzes einzuschränken. Flüchtlinge aus Staaten in denen „keine politische Verfolgung stattfindet“, sollen nach einer solchen Grundgesetzänderung künftig bereits an der Grenze abgewiesen werden können. „Wir haben erhebliche Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf Baden-Württembergs, der für uns so nicht akzeptabel“ ist, beschied Läpple zu dem Stuttgarter Vorhaben lediglich. Ansonsten gab's vom saarländischen Vertreter nur Allgemeinplätze zu hören. Und er versprach „wir sind bereit, an allen brauchbaren Maßnahmen mitzuhelfen, die den Asylmißbrauch begrenzen und die Asylverfahren beschleunigen.“ Entgegenkommen zeigte auch Baden-Württembergs Dietmar Schlee: Man werde sich einer weitergehenden Regelung nicht verschließen, die Aussiedler beinhalte, sprach er an die Adresse des Saarlands. Vor einigen Tagen hatten Vertreter Lafontaines einen Handel in Sachen Asylrecht vorgeschlagen: Über eine Einschränkung des Artikel 16 sei zu reden, wenn dafür der Artikel 116 Grundgesetz geändert würde. Auf ihn können sich hierher ziehende Aussiedler berufen.

Deutlich grenzten sich der niedersächsische Bundesratsminister Trittin und der nordrhein-westfälische Innenminister Schnoor gegen die baden-württenbergische Asyl-Initiative ab: Sein Land, so Schnoor, werde den Entwurf ablehnen — auch nach den nun anstehenden Beratungen in den hierfür zuständigen Bundesratsausschüssen. Schnoor begründete dies so: Den Artikel 16 einzuschränken, hieße, das Asylrecht auszuhöhlen. Überdies bringe es nichts, da das weltweite extreme „Wohlstandsgefälle“ die Menschen nach Deutschland treibe.

Neben der baden-württembergischen Gesetzesinitiative stehen seit gestern noch weitere Asylrechtsmaßnahmen zur Beratung in den Ausschüssen des Bundsrates an: Hessen und Nordrhein-Westfalen haben ihre Vorschläge zur „Beschleunigung“ von Asylverfahren eingebracht.

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