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Bundesrat für Straffreiheit für Demonstranten

Bonn (ap) — Demonstranten, die bei Sitzblockaden gegen die Stationierung und Lagerung von chemischen und atomaren Waffen in der Bundesrepublik mit den Gesetzen in Konflikt gekommen sind, sollen nach dem Willen der Mehrheit des Bundesrates straffrei ausgehen. Die Länderkammer brachte am Freitag einen Gesetzentwurf beim Bundestag ein, wonach strafbare Handlungen wie Nötigung, Verstöße gegen das Versammlungsrecht und Ordnungswidrigkeiten nicht geahndet werden sollen. Von der Straffreiheit sollen allerdings schwere Fälle von Nötigung ausgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf legt den Stichtag auf den 23. September 1990 fest, der Tag, an dem der Abtransport der amerikanischen Giftwaffen aus der Bundesrepublik abgeschlossen wurde. Das Gesetz soll für Taten gelten, die vor diesem Datum begangen und rechtskräftig abgeurteilt wurden. Anhängige Verfahren sollen eingestellt, neue nicht eingeleitet werden.

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