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Bundeskartellamt ärgert Töpfer

Berlin (dpa) - Das Bundeskartellamt sieht in der Lösung von Bundesumweltminister Töpfer für die Entsorgung deutscher AKWs einen Verstoß gegen das Kartellverbot. Die Verpflichtung der 13 Elektrizitätsunternehmen, die AKWs betreiben, die Entsorgung allein von ihrem Gemeinschaftsunternehmen GNS durchführen zu lassen, sei nach dem Kartellgesetz unzulässig. Allerdings sei dies ein „rechtstechnischer Verstoß“, für den eine formale Lösung gefunden werden könne. Dieser Einschränkung zum Trotz zeigten sich Bonner Umweltpolitiker unangenehm berührt.