: Bundeskartellamt ärgert Töpfer
Berlin (dpa) - Das Bundeskartellamt sieht in der Lösung von Bundesumweltminister Töpfer für die Entsorgung deutscher AKWs einen Verstoß gegen das Kartellverbot. Die Verpflichtung der 13 Elektrizitätsunternehmen, die AKWs betreiben, die Entsorgung allein von ihrem Gemeinschaftsunternehmen GNS durchführen zu lassen, sei nach dem Kartellgesetz unzulässig. Allerdings sei dies ein „rechtstechnischer Verstoß“, für den eine formale Lösung gefunden werden könne. Dieser Einschränkung zum Trotz zeigten sich Bonner Umweltpolitiker unangenehm berührt.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen