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Bundesbürger weiterhin in Genfer Haft

■ Keine Beweise für den Vorwurf des Betrugs mit Rubeln

Genf (taz) — Der Genfer Untersuchungsrichter Trembley hat es gestern erneut abgelehnt, den seit dem 21. Dezember im Gefängnis der Rhone-Stadt einsitzenden Deutschen Robert S. aus der Untersuchungshaft zu entlassen (siehe taz vom 10. Januar). Zunächst wolle er angebliche Widersprüche zwischen den Aussagen von S. und denen eines in Genf lebenden Arabers sowie des niederländischen Devisenhändlers klären, der gemeinsam mit S. festgenommen worden war. Der ursprüngliche Vorwurf gegen den 21jährigen Bankkaufmann Robert S. und den 53jährigen Niederländer lautete auf versuchten Betrug beim beabsichtigten Verkauf von siebzig Milliarden sowjetischen Rubeln an drei Argentinier.

Die Ermittlungsbehörden haben jedoch keinerlei Anhaltspunkte, geschweige denn Beweise, um diesen Vorwurf zu belegen. Mit einer Freilassung des Deutschen rechnen seine Anwälte jetzt frühestens kommende Woche. azu

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