■ Broschüren-Tips: Hinweise für Mieter
Welche Rechte hat eigentlich ein Untermieter, welche Arten der Mieterhöhung sind zulässig? Vor diese Fragen sind Mieter immer wieder gestellt, nicht jeder möchte gleich in eine Rechtsberatung eines Mieter- Verbandes gehen, sondern sich erst einmal einlesen. Zumindest einen knappen Überblick bietet die „Berliner Mieter-Fibel 1993/94“, die von der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen herausgegeben wird. Auf rund 50 Seiten werden wichtige Bereiche angeschnitten, von der Wohnungssuche über den Mietvertrag, die Modernisierung bis zur Kündigung.
Die Erklärungen gehen nur selten in die Tiefe, sie können lediglich als erster Einblick dienen. Hilfreich ist dabei aber, daß oft die einschlägigen Gesetze und deren entsprechende Paragraphen genannt werden. Auch die thematischen Adressenverzeichnisse sind sinnvoll.
Da das A 4-Heft vom Senat stammt, sind vor allem die Kapitel recht ausführlich, in denen Antragswege gegenüber der Verwaltung beschrieben sind. So ist die Erklärung, wie man einen Wohnberechtigungsschein bekommt, mehr als verständlich geschrieben.
Sehr ausführlich ist auch das unerfreuliche Kapitel „Die zulässige Miethöhe – Mieterhöhungen“. Es wird keineswegs nur aufgelistet, was Mieter noch nie hören wollten. Vielmehr werden Ratschläge gegeben zu Widersprüchen, Höchstbeträgen und Vereinbarungen, die eine Mieterhöhung vollständig ausschließen. Insofern ist die Broschüre durchaus empfehlenswert. Und schließlich kostet das Heft ja nichts...
Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen Berlin, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Zimmer 1104, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, Telefon 867 68 69.
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