: Bremen von BVG bestätigt
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer einstweiligen Anordnung Teile des Verbrechensbekämpfungsgesetzes außer Kraft gesetzt. Bremen hatte der jetzt abgeschmetterten Regel bereits 1984 im Bundesrat eine Abfuhr erteilt. Personenbezogene Daten, die bei der computergesteuerten Überwachung des Telefonverkehrs mit dem Ausland durch den Bundesnachrichtendienst gewonnen werden, dürfen künftig nur noch ausgewertet werden, wenn ein konkreter Straftatsverdacht besteht. taz
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