■ Brandstifter: Hohe Haftstrafen
Lübeck (dpa) – Das Lübecker Landgericht verurteilte am Montag wegen versuchter schwerer Brandstiftung einen 22jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und einen 21jährigen zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung. Die Richter befanden die beiden Angeklagten aus dem ostholsteinischen Neustadt für schuldig, in der Nacht zum 6. September 1992 in Neustadt und in Grömitz selbstgebastelte Brandsätze auf ein Mehrfamilienhaus und auf zwei Pizzerias geworfen zu haben.
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 360 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen