Brandenburgwahl I: RBB muss Ergebnis ab 2 Prozent nennen
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg muss das Ergebnis der Tierschutzpartei in der TV-Berichterstattung zur Landtagswahl am Sonntag explizit nennen, falls sie mindestens zwei Prozent der Stimmen bekommt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einer Beschwerde der Partei dazu stattgegeben. Das Ergebnis nur in der Rubrik „Andere“ zusammenzufassen, sei in dem Fall nicht ausreichend. Seine Ausweisung in der TV-Berichterstattung am Wahlabend kann dem Gericht zufolge erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Wahrnehmung kleinerer Parteien haben. (epd)
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