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Brand

Das Lübecker Landgericht hat gestern einen 20 Jahre alten Gärtnerlehrling wegen Brandstiftung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Er soll im Mai 1997 Feuer in einem Schuppen neben der Lübecker St. Vicelinkirche gelegt und die Kirchenwand mit Hakenkreuzen beschmiert haben.

Bericht Seite 4

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