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■ Book/KlarRevision eingelegt

Stuttgart (dpa) – Die Urteile im Stammheimer RAF-Prozeß gegen Christian Klar und Peter-Jürgen Boock können vorerst nicht rechtskräftig werden. Wie der Sprecher des Oberlandesgerichts Stuttgart, Gerhard Harriehausen, am Freitag auf Anfrage mitteilte, haben sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Anwälte der beiden ehemaligen Mitglieder der RAF Revision eingelegt.

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