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■ Bonner Beamte verdealten Patrouillenboote der NVA und boten Preisnachlaß gegen Spende für Polizeistiftung anEin Schritt zur „Harmonisierung“

Waffengeschäfte sind naturgemäß in jeder Hinsicht schmutzige Geschäfte. So gilt für viele Länder der Dritten Welt das Bonmot, daß beim Kauf von Kriegsmaterial die Einkaufslisten der Generalsgattinnen die Wahl der Waffen bestimmen. Möchte die Frau General sich mit Pariser Haute Couture einkleiden, werden französische Kampfjets geordert, steht ihr der Sinn nach einem Bummel bei Harrods, sind es englische. Korruption ist beim Waffenhandel ebenso endemisch wie in der Bauwirtschaft, wobei die geheime Abwicklung bei ersterem Käufer und Verkäufer in noch größere Versuchung führt, sich mit kick-backs die Taschen respektive die Schweizer Nummernkonten zu füllen.

Vor diesem Hintergrund kann der Versuch von Beamten des Bundesinnenministeriums, beim Verkauf von vier Patrouillenbooten der Nationalen Volksarmee an die Republik Malta eine Spende für die „Polizeistiftung des Bundes für den Bundesgrenzschutz“ zu akquirieren, nicht über die Maßen überraschen. So, wie die Bundesregierung eine „Harmonisierung“ – sprich: Lockerung – der Richtlinien für den Waffenexport anstrebt, um das deutsche Geschäft mit dem Tod auf Weltniveau zu bringen, versuchen offenbar ihre Bediensteten schon mal, sich in der „Normalisierung“ des Geschäftsgebarens zu üben. Warum sollte es, was Korruption anbelangt, einen deutschen Sonderweg geben?

Erstaunlicher ist eher die Tatsache, daß die Bonner BGS-Gönner bei ihren karitativen Bemühungen so dilettantisch zu Werke schritten. Denn oberste Maxime bei solchen Transaktionen ist es, sich dabei nicht erwischen zu lassen.

Nachdem die Machenschaften nun mit Hilfe der maltesischen Regierung und von Diplomaten des Auswärtigen Amtes aufgeflogen sind, ist kühl zu konstatieren, daß die ertappten Waffenhändler im Staatsdienst offenbar nicht über das nötige Know-how bei der professionellen Abwicklung verfügen. Wie wäre es mit einem Bildungsurlaub in einem Land, das in der Kunst der Korruption über mehr Tradition und Finesse verfügt? Nein. Es ist leider ebenso notwendig wie langweilig, sich über die moralische Verkommenheit zu empören, die dem geplatzten Deal Pate stand. Daß der Bundesgrenzschutz sich einen Sozialfonds für seine beamteten Angehörigen anlegt, ist dubios genug; daß dieser klammheimlich mit Steuergeldern aufgefüllt werden sollte, ist ein Skandal.

Um jedoch nicht weiter auf dem gewöhnlich schwankenden Grund der Moral zu argumentieren, ist ein Blick in das Strafgesetzbuch anzuraten. Da die beamteten Waffenhändler des Bundesinnenministeriums im Falle der Spendenbereitschaft offenbar einen Preisnachlaß von 40.000 Mark offerierten, haben sie den Straftatbestand der Untreue erfüllt. Nach Paragraph 266 StGB ist eine solche mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren, zu ahnden.

Die nächsten Tage werden zeigen, ob die Strafverfolgungsbehörden ihrem Auftrag gerecht werden und Ermittlungsverfahren gegen die Bonner Waffenschieber einleiten. Da auch im Rechtsstaatswesen gewöhnlich wer die Macht, auch das Recht hat, ist damit nicht unbedingt zu rechnen. Auch dies wäre ein weiterer Schritt in Sachen „Harmonisierung“ und „Normalisierung“. Michael Sontheimer

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