: Bonn hält an Abschiebung fest
Bonn/Colombo (ap/dpa) — Die Bundesregierung hat die Bestimmung des neuen Ausländerrechts verteidigt, das keinen generellen Abschiebestopp für Flüchtlinge mehr zuläßt. Wegen des „erheblichen Zuwanderungsdrucks“ auf Deutschland könne es „nicht verantwortet werden, einen generellen Stopp der Abschiebung in Staaten vorzusehen, in denen die Einhaltung der Menschenrechte nicht in gleichem Umfang gewährleistet ist wie in der Bundesrepublik“, heißt es in einer gestern veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage des Bündnis 90.
Nach den neuen Bestimmungen, die zum 1.Juli in Kraft traten, brauchen die Bundesländer für einen Abschiebestopp die Zustimmung des Bundesinnenministeriums.
Am 16.Juli wollen hohe Beamte von Ländern und Bund darüber beraten, welche Ausländergruppen wegen Gefährdung in ihrer Heimat künftig nicht abgeschoben werden sollen. Bisher habe sich nur ein Bundesland an das Bonner Innenministerium gewandt und einen generellen Abschiebestopp für Äthiopier, Afghanen und Tamilen gefordert, heißt es in der Antwort.
Die Bundesländer lehnten bisher eine Abschiebung in Krisenregionen ab und sicherten teilweise zu, bis Mitte Juli keine Flüchtlinge auszuweisen.
Die Bundesregierung verwies darauf, daß Ausländer ohnehin eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten könnten, wenn sie sich vor Beginn dieses Jahres mehr als acht Jahre im Bundesgebiet aufgehalten hätten.
Die drei wichtigsten politischen Parteien der tamilischen Minderheit in Sri Lanka haben indessen die westlichen Länder aufgefordert, die geplante Abschiebung von tamilischen Flüchtlingen in ihre Heimat zu überdenken.
Die Situation in Sri Lanka sei „für eine Rückkehr nicht geeignet“, sagten die Parteisprecher in Colombo. Nachdem einige westliche Länder — vorweg Deutschland, die Schweiz und Großbritannien — ihre Ausländer-Gesetze verschärfen wollten, drohe über 200.000 Tamilen die Abschiebung. Die drei Parteien, allesamt Gegner militanter srilankischer Separatisten, verlangen einen Aufschub der Abschiebeverfahren.
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