: Bombodrom wird immer verbotener
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die militärische Nutzung des Bombodroms in zwei Fällen weiterhin verboten. Das Gericht gab Klagen eines Hotelbetreibers und eines Putenzüchters im Umfeld des Luft-Boden-Schießplatzes auf aufschiebende Wirkung statt. Damit ist nun erstmals auch im Hinblick auf private Betroffene eine militärische Nutzung des Geländes untersagt. Den Stopp der Militärplanungen hatten schon vorher mehrere Gemeinden erreicht, die sich in ihrer Planungshoheit verletzt sehen. Der Berliner Anwalt Remo Klinger, der die Bombodrom-Gegner vertritt, sprach von einem „richtungsweisenden“ Erfolg. DPA