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Archiv-Artikel

Böses Befriedigung

Bremens scheidender Innensenator hinterlässt letzte Duftmarken seiner rigiden Flüchtlingspolitik

Von jox

taz ■ Es war eine seiner letzten Dienstreisen als Bremer Ressortchef. Der scheidende Innensenator Kuno Böse (CDU) nahm Ende vergangener Woche als Vertreter des Bundesrates an einem Treffen der EU-Justiz- und Innenminister in Luxemburg teil – und zeigte sich einmal mehr als verbissener Gegner eines liberaleren Flüchtlingsrechts. Böse weilte als „Beobachter“ auf der Konferenz und hatte die Aufgabe, „auf das Abstimmungsverhalten Deutschlands im Sinne der Bundesländer Einfluss zu nehmen“. „Mit Befriedigung“ nahm der Senator zur Kenntnis, dass Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) im Ministerrat einer geplanten Richtlinie über die Anerkennung von Flüchtlingen seine Zustimmung verweigerte. Und das, obwohl Schily im Kreise seiner EU-Kollegen „unter großem Druck gestanden“ habe, so Böse.

„Mit seinem Veto hat Schily auf die massive Intervention der mehrheitlich unionsgeführten Länder reagiert“, brüstete sich Böse. Den Ländern sei es gelungen, eine „weitgehende Präjudizierung“ der deutschen Debatte um das Zuwanderungsgesetz zu verhindern. Damit sei „der Weg frei für eine unbelastete Debatte“ im Vermittlungsausschuss.

Böse stemmte sich im Namen seiner Unionskollegen aus den Ländern vor allem gegen die vorgesehenen – und seiner Meinung nach zu liberalen – Regelungen zu Flüchtlingen, die nicht vom Staat oder wegen ihres Geschlechts verfolgt würden. Zudem gehe es den Ländern um die Frage, „ob wir Sozialleistungen für Flüchtlinge ohne Status weiter absenken können“, so Böse.

Der Noch-Senator musste in Luxemburg allerdings auch eine Schlappe einstecken. Taktiker Schily handelte im Gegenzug für sein Veto das Ja Deutschlands zu einer anderen Richtlinie heraus – diese betrifft langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige. Böse schäumte: Die neue Richtlinie führe nämlich dazu, „dass ein Ausländer bereits nach fünf Jahren Aufenthalt einen dauerhaften Aufenthaltsstatus erhält, während es nach geltendem Ausländerrecht erst nach acht Jahren eine Aufenthaltsberechtigung gibt.“ jox