piwik no script img

■ Blüms CDA-Entwurf

Vorher: Gruppen oder Einzelpersonen werden nur dann als Kandidaten bei Betriebsratswahlen zugelassen, wenn zehn Prozent der Belegschaft, höchstens aber 100 Beschäftigte mit ihrer Unterschrift die Kandidatur befürworten. Die Betriebsräte entscheiden über die Wahl des Wahlvorstandes, der die Betriebsratswahl organisiert und beaufsichtigt. Der Betriebsrat entscheidet mit einfacher Mehrheit über Freistellungen und Besetzung von Betriebsratsausschüssen.

Nachher: Das Quorum wird für Einzelpersonen und Gruppen auf 5 Prozent (höchstens 50 Beschäftigte) gesenkt. Für im Betrieb vertretene Gewerkschaften gibt es keinerlei Quorum. Jede zur Wahl zugelassene Gruppe darf zusätzlich eine Person in den Wahlvorstand entsenden. Alle gewählten Gruppen (Listen) müssen zwingend paritätisch an Freistellungen und der Besetzung der Betriebsratsausschüsse beteiligt werden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen