■ Blockade: Kurden verurteilt
Heilbronn (dpa) – Zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und acht Monaten auf Bewährung hat die Jugendkammer des Landgerichts Heilbronn gestern vier kurdische Autobahnblockierer verurteilt. Die Beteiligung der 16- bis 43jährigen am 22. März an der Blockade der A8 wertete das Gericht als Nötigung in fünfhundert Fällen; alle anderen Anklagepunkte wurden fallengelassen. Der Staatsanwalt hatte zweijährige Bewährungsstrafen gefordert, die Verteidigung hatte dreimal auf Freispruch plädiert.
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