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Blockade „nicht verwerflich“

Bremen (taz) - Weil ihre Tat „nicht verwerflich“ sei, hat Richter Nott vom Amtsgericht in Osterholz–Scharmbek bei Bremen beschlossen, ein Nötigungsverfahren gegen sechs KriegsgegnerInnen nicht zu eröffnen. In der Nähe der US–Kaserne in Garlstedt hatten sie im März letzten Jahres fast eine Stunde lang einen US–Militärkonvoi blockiert. Der Richter hatte zuvor wegen der „divergierenden Rechtsprechung“ bei Blockaden sämtlichen Angeschuldigten einen Pflichtverteidiger zugebilligt. Nott, der den BlockiererInnen ausdrücklich „besonnenes Verhalten“ bescheinigte, begründete seinen Beschluß damit, daß die sechs „mit der Blockade des Fahrstreifens gegen die Stationierung von Atomraketen sowie auf die damit verbundenen Risiken hinweisen wollten“. Weil dieses „Fernziel bei der Zweck– Mittel–Abwägung“ berücksichtigt werden müsse, sei das Verhalten der sechs nicht verwerflich. Die Pflichtverteidiger werden wahrscheinlich dennoch gebraucht: die Staatsanwaltschaft hat gegen den Beschluß Beschwerde beim Landgericht eingelegt. diba

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