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■ BlauhemdenAnzeige gegen FDJ

Berlin/Potsdam (AFP) – Wegen des Tragens von blauen Hemden mit dem Ärmelaufnäher einer aufgehenden Sonne hat die Berliner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die Nachfolger der ehemaligen SED-Jugendorganisation Freie Deutsche Jugend (FDJ) eingeleitet. Es bestehe nach einer entsprechenden Anzeige der Verdacht auf Verstoß gegen das Vereinsgesetz, sagte ein Justizsprecher gestern. Das Strafgesetzbuch verbietet es, zum Ausdruck einer politischen Gesinnung Uniformen zu tragen. Die sogenannten Blauhemden seien bereits Erkennungszeichen der SED-Jugendorganisation in der DDR gewesen. Die FDJ war in Westdeutschland 1950 verboten worden. Umstritten ist jedoch, ob das Verbot seit der deutschen Einigung automatisch auch im ehemaligen DDR-Gebiet gilt.

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