: Bitte auf französisch!
■ Gericht verurteilt Body Shop: Produkte waren auf englisch beschriftet.
Chambery (AFP) – In Frankreich ist erstmals ein Geschäft verurteilt worden, weil es englisch beschriftete Produkte verkauft. Ein Gericht in Chambery (Savoyen) verhängte eine Geldstrafe von 1.000 Franc (300 Mark) gegen die britische Kosmetikkette Body Shop wegen Verstoßes gegen ein Gesetz zum Schutz der französischen Sprache gegen Einflüsse von außen. Laut diesem ist Französisch insbesondere für gesprochene und gedruckte Werbung oder Bedienungsanleitungen Pflicht. Der Verstoß war bei einer Kontrolle im vergangenen November festgestellt worden. Eine Vereinigung zur Verteidigung der französischen Sprache hatte den Laden angezeigt. Eine Inspektorin registrierte, daß ein Dutzend Kosmetikprodukte nicht die vorgeschriebene französische Übersetzung aufwiesen.
Das umstrittene Gesetz war im August 1994 auf Initiative des ehemaligen französischen Kulturministers Jacques Toubon vom Parlament verabschiedet worden. Die auf Naturprodukte spezialisierte Firma Body Shop International mit Sitz in London verfügt weltweit über 1.500 Boutiquen. Der Geschäftsführer des Ladens verzichtete auf einen Einspruch gegen das Urteil. Eine französische Beschriftung sei eine Frage der Höflichkeit und Vernunft, wenn man in Savoyen Waren verkaufen wolle.
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