■ Kronzeugen: Bis 1995?
Bonn (AFP) – Die umstrittene Kronzeugenregelung soll um drei Jahre verlängert werden. Der Bundestags-Rechtsausschuß befürwortete gegen die Stimmen der Opposition einen Gesetzentwurf, wonach die Regelung bei terroristischen Gewalttaten bis zum 31.Dezember 1995 verlängert werden soll. Der Entwurf soll am Freitag im Parlament abschließend beraten werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen