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Archiv-Artikel

Birgit Hogefeld muss im Gefängnis bleiben

Frankfurter Gericht lehnt Antrag des ehemaligen RAF-Mitglieds auf Entlassung nach 15 Jahren Haftdauer ab

BERLIN taz ■ Birgit Hogefeld, früheres Mitglied der Roten Armee Fraktion, darf nicht mit einer baldigen Freilassung rechnen. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) lehnte am Dienstag einen Antrag der Inhaftierten auf vorzeitige Haftentlassung ab. Hogefeld war unter anderem wegen eines Sprengstoffanschlags auf die US Airbase am Frankfurter Flughafen 1986 zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Die 52-jährige Hogefeld hat im vergangenen Juni 15 Jahre ihrer Strafe verbüßt. Damit eröffnete sich die Möglichkeit, den Strafrest auf Antrag zur Bewährung auszusetzen. Der zuständige 4. Strafsenat des OLG hat nun aber „nach umfassender Abwägung aller Faktoren und einer persönlichen Anhörung der Verurteilten beschlossen, die Strafe derzeit noch nicht zur Bewährung auszusetzen, weil die Schwere der Schuld dies nicht zulasse“, so lautet die Veröffentlichung des Gerichts. Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts setzte der Senat gleichzeitig eine Mindestverbüßungszeit von 18 Jahren fest.

Nach der Haftentlassung von Brigitte Mohnhaupt und Eva Haule 2007 sind mit Birgit Hogefeld und Christian Klar nur noch zwei der früheren RAF-Mitglieder in Haft. Bei Christian Klar endet die Mindesthaftdauer Anfang 2009. Hogefeld kann jetzt frühestens 2011 mit einer Strafaussetzung rechnen.

Hogefeld, die der weitgehend unbekannten dritten Generation der RAF zugerechnet wird, wurde im November 1996 vom Frankfurter Oberlandesgerichtes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass sie im August 1985 den US-Soldaten Edward Pimental aus einer Wiesbadener Bar in den Wald gelockt hat und an seiner Erschießung beteiligt war. Mit Pimentals ID-Card verschaffte sich die RAF am Tag darauf Zugang zur US Airbase am Frankfurter Flughafen und brachte einen mit 200 Kilogramm Sprengstoff beladenen Personenwagen zur Detonation. Ein Mann und eine Frau starben, zwei Menschen wurden schwer verletzt. Hogefeld hat ihre Beteiligung an beiden Taten bestritten. Hogefeld wurden auch die Ermordung des Staatssekretärs im Finanzministerium, Hans Tietmeyer, 1988 und der Sprengstoffanschlag auf den Gefängnisneubau in Weiterstadt 1993 zur Last gelegt.

Ein Gnadengesuch Hogefelds hat Bundespräsident Horst Köhler im Mai des vergangenen Jahres abgelehnt. Er hatte damals darauf hingewiesen, dass er „zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden“ werde. WOLFGANG GAST