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Archiv-Artikel

Bioethik und Menschenrechte

Die Unesco-Generalversammlung hat eine „Welterklärung zu Bioethik und Menschenrechten“ beschlossen, die ethische Prinzipien für wissenschaftliche und medizinische Versuche an Menschen aufstellt. Internationale Standards seien nötig, weil die biomedizinische Forschung und Experimente mit Embryonen, Stammzellen und menschlichem Gewebe keine Grenzen hätten, teilte die UN-Organisation mit. Die Gesetzgebung dazu bleibe den Staaten überlassen. Zum Hauptprinzip erklärte die Unesco: „Das Interesse und das Wohlergehen des Einzelnen soll Vorrang vor dem alleinigen Interesse der Wissenschaft oder der Gesellschaft haben.“ Eine Einschränkung dieses Prinzips solle nur auf der Basis von Gesetzen zum Beispiel zur öffentlichen Sicherheit und Gesundheit möglich sein. DPA