: Bezahlte Dorf Anschlag?
■ Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre und neun Monate Haft im Dolgenbrodt-Prozeß
Frankfurt/Oder (dpa) – Im Dolgenbrodt-Prozeß hat die Staatsanwaltschaft gestern für den Angeklagten eine Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Für ihn stehe fest, daß der Angeklagte das bezugsfertige Asylbewerberheim vor mehr als drei Jahren in der Gemeinde Dolgenbrodt in Brand gesteckt habe, sagte Staatsanwalt Helmut Lange vor dem Landgericht Frankfurt (Oder). Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch. Der 22jährige Angeklagte erklärte: „Ich kann heute hier nur sagen, daß ich den Brand nicht gelegt habe.“
Staatsanwalt Helmut Lange sagte, der Angeklagte habe Brandsätze hergestellt und allein oder mit unbekannt gebliebenen Mittätern mindestens zwei Stück in das Gebäude geworfen. Dabei sei der Wohntrakt abgebrannt und ein hoher Sachschaden entstanden. „Eine elektrische Fehlerquelle ist auszuschließen.“ Der Angeklagte, der damals der verbotenen rechtsradikalen FAP angehörte, sei ergriffen gewesen von der Ohnmacht der Dolgenbrodter, die das geplante Asylheim ablehnten. Er habe sich mit dem Anschlag gebrüstet und auch von den Dorfbewohnern Geld bekommen. Als er nach der Tat zum Blumenhändler ging, sei gesagt worden, jetzt hole er sich seine Sammelbüchse ab.
„Die Zeugenaussagen haben keine vernünftigen Zweifel an der Schuld des Angeklagten aufkommen lassen“, betonte Lange. Er beantragte außerdem den Erlaß eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr.
Im ersten Verfahren war der Angeklagte Mitte 1994 mangels Beweisen freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil jedoch später aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Gericht in Frankfurt (Oder) verwiesen.
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