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Bewährungsstrafen für brutale Schüler

Drei 17jährige sind gestern wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung vom Landgericht zu Jugendstrafen von 15 bis 18 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Angeklagten, die im Januar 1993 Anstalten gemacht hatten, einen 16jährigen Mitschüler im Sportumkleideraum einer Köpenicker Gesamtschule zu erhängen, waren ursprünglich wegen versuchten Totschlags angeklagt. Nach der Urteilsverkündung schilderten Verteidiger, daß sich im Verlauf des Prozesses die Handlungen der Schüler anders darstellten, als in der Anklageschrift formuliert. Danach war das Opfer der Attacke ein Außenseiter, der in der Klasse wenig Ansehen genoß. Während andere Schüler der Klasse Volleyball spielten, legten zwei Angeklagte dem Opfer ein Seil um den Hals, der dritte warf es über ein Lüftungsrohr. Sowohl Opfer und Angeklagte zogen an dem Seil, doch verlor der 16jährige – entgegen der Anklageschrift – zu keiner Zeit den Boden unter den Füßen. Unter Gelächter von 14 anderen Schülern verknoteten die Angeklagten schließlich das Seil um den Hals des Jungen und wollten ihn zur Demütigung durch die Schule schicken.

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