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Bewährungsstrafe für sexuellen Mißbrauch

Berlin. Der sexuelle Mißbrauch einer ihm anvertrauten zehnjährigen Nichte führte gestern zur Verurteilung eines 29jährigen Maschinenführers zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung. Der Angeklagte gestand, in der Zeit vom 1.Januar 1991 bis zum 7. Januar 1992 das Kind bis zu dreimal wöchentlich sexuell gereizt und auch den Beischlaf vollzogen zu haben. Das Kind war bereits 1985 und 1986 vom leiblichen Vater sexuell mißbraucht worden.

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