: Bewährungsstrafe für Autofahrer
Berlin. Bei einem riskanten Manöver hatte ein 22jähriger Autofahrer im Januar 1992 einem Polo die Vorfahrt genommen und bei dem Zusammenprall den Tod eines vier Monate alten Babys verursacht. Dafür wurde er gestern vom Amtsgericht Tiergarten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu vier Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Der 22jährige müsse sich die Unfallfolgen zurechnen lassen, weil er „in einem riskanten Manöver“ hatte abbiegen wollen. Trotzdem wurde nur ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt.
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