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■ MauerschützenBewährungsfrei

Berlin (dpa) – Die Neuverhandlung des 1. Mauerschützenprozesses vor dem Berliner Landgericht endete gestern mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren für den angeklagten Todesschützen. Im ersten Prozeß, in dem es um die Tötung des letzten Maueropfers, Chris Gueffroy, im Februar 1989 ging, war der Todesschütze Heinrich (28) zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Die Neuverhandlung war durch ein Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs vom März 1993 notwendig geworden, in dem Teile des ersten Urteils des Landgerichts aufgehoben worden waren.

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