■ Mauerschützen: Bewährungsfrei
Berlin (dpa) – Die Neuverhandlung des 1. Mauerschützenprozesses vor dem Berliner Landgericht endete gestern mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren für den angeklagten Todesschützen. Im ersten Prozeß, in dem es um die Tötung des letzten Maueropfers, Chris Gueffroy, im Februar 1989 ging, war der Todesschütze Heinrich (28) zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Die Neuverhandlung war durch ein Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs vom März 1993 notwendig geworden, in dem Teile des ersten Urteils des Landgerichts aufgehoben worden waren.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen