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Bewährung für Ritualmörder

Das Landgericht Hamburg hat gestern den 61jähriger Harald A. zu psychiatrischer Sicherheitsverwahrung auf Bewährung und ambulanter Behandlung verurteilt. A. hatte zusammen mit seinem Sohn 1970 während einer schizophrenen Psychose Frau und zwei Töchter getötet, um Gott ein Opfer zu bringen. taz

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