Betrugsrisiko durch Bankmitarbeiter: Furcht vor dem Feind von innen

Immer mehr Banken haben Angst davor, dass ihnen untreue Mitarbeiter Schaden zufügen können. Meist fangen die Straftaten mit harmlosen Fehlern an.

interner Betrug: erst sind es kleine Scheine, später dann ganze Koffer. Bild: imago/imagebroker

FRANKFURT/MAIN taz | Dass sich Banken gegen Einlagenabgänge durch Banküberfälle versichern, ist bekannt. Längst bietet die Assekuranz Banken und Sparkassen aber auch Versicherungen gegen Schäden an, die durch Fahrlässigkeit oder gar Betrug von Belegschaftsmitgliedern entstanden sind. Denn "eine große potenzielle Gefahr für das Bankengeschäft lauert in den eigenen Reihen", wie der Leiter des Bereichs Banking & Capital Markets der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, Dirk Müller-Tronnier, am Montag in Frankfurt bei der Vorstellung einer Erhebung zum Thema "Betrugsrisiko durch Bankmitarbeiter" anmerkte.

In exakt 100 Banken, darunter sieben Groß- und Privatbanken, kontaktierte Ernst & Young zuständige Führungskräfte, um sie nach ihren Erfahrungen im Umgang mit dem Betrug und den Betrügern im eigenen Hause zu befragen. Danach scheint der Wertpapierhandel (61 Prozent) und das Retailbanking (56 Prozent) zu den bevorzugten Revieren der internen Täter zu gehören. Diese handeln zunächst allerdings meist nicht aus krimineller Energie heraus, sondern schreiben eher Fehler fort, die sich zu ihren Gunsten auswirken. So kommen sie erst auf den Geschmack. "Hier ein Komma bei einem Betrag falsch gesetzt, da sich einmal bei der Prozentzahl vertippt", so fange es meist an, sagt Müller-Tronnier.

39 Prozent der Befragten gaben jedenfalls an, dass sich das Risiko der monetären-, aber auch der Rufschädigung durch untreu gewordene Beschäftigte im Vergleich zu früher deutlich erhöht habe. "Die Furcht vor kriminellen Handlungen wächst", so Müller-Tronnier. Wenn es einem einzelnen Mitarbeiter möglich ist, ein ganzes Institut in Turbulenzen zu bringen, klingeln eben die Alarmglocken.

Auch die neuen rechtlichen Vorgaben, etwa das Geldwäschegesetz oder die Auflagen für das Risikomanagement, hätten an der internen Gefahrenlage nicht wesentlich etwas geändert, so die meisten der von Ernst & Young befragten Institutsvertreter. Das Fazit der Wirtschaftsprüfer lautete denn auch, dass die Banken zur Abwehr und Aufklärung von Schadensfällen zunächst "Eigeninitiative" zu entwickeln hätten, aber auch bereit sein müssten, "externe Experten mit dem entsprechenden Know-how" zu kontaktieren. Experten wie die von Ernst & Young, versteht sich.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.