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Betriebsvermögen in der ErbschaftssteuerReiche Erben bleiben verschont

Die Bundesregierung sieht keinen Reformbedarf bei der Erbschaftsteuer. Obwohl der wissenschaftliche Beirat des Finanzministeriums Missbrauch beklagt.

Alles dufte mit dem Erbschaftssteuerrecht, sagt die Bundesregierung. Bild: dpa

BERLIN taz | Einfach weiter wie bisher– so lautet das Motto der Bundesregierung in Sachen Erbschaftsteuer. Und das, obwohl Experten die bisherige Struktur zuletzt stark kritisiert haben: Der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums bezeichnete die Verschonung von Betriebsvermögen in einem Gutachten von Anfang März als „volkswirtschaftlich kontraproduktiv“. Das unabhängige Expertengremium forderte, sie abzuschaffen.

In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen, die der taz vorliegt, erklärt die Bundesregierung nun lapidar, sie teile „die Bedenken des wissenschaftlichen Beirats nicht“ und sehe „keinen Bedarf für grundlegende Änderungen des Erbschaftsteuerrechts“. Lisa Paus, Grünen-Ombudsfrau im Finanzausschuss des Bundestags, sagt: „Das Finanzministerium spielt auf Zeit. Die Regierung will nicht eingestehen, dass ihre Reform eine ungerechte Schlechterstellung von Privatvermögen bedeutet.“

Seit der Reform des Erbschaftsteuerrechtes unter der großen Koalition 2008 können Unternehmenserben ganz oder teilweise von Besteuerung ausgenommen werden. Damit soll verhindert werden, dass Familienunternehmen ins Ausland abwandern oder insolvent werden. Bedingung für eine Verschonung ist unter anderem, dass der Betrieb mehrere Jahre „im Kern“ weitergeführt wird, ohne dass Arbeitsplätze abgebaut oder die Löhne merklich gekürzt werden.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Regelung seit 2009 ausgeweitet. Der wissenschaftliche Beirat kritisierte ihr Hauptargument: Es sei kaum belegbar, dass Arbeitsplätze eher erhalten blieben. Stattdessen lade die Ausnahmeregel dazu ein, alle Arten von Vermögen in passende Betriebsvermögen zu überführen.

Statistisches Material dazu, wie groß die Ausfälle sind, gebe es nicht. Thiess Büttner, stellvertretender Vorsitzender des Gutachtergremiums, hält es aber für realistisch, dass viele Vermögende die Option nutzen, da die Erbschaftsteuersätze mit bis zu 30 Prozent Eingangssteuersatz sehr hoch sind. „Das ist auch das Problem der zahlenden Betriebe – nicht die Erbschaftsteuer an sich.“

Büttners Gremienkollege Alfons Weichenrieder hält Arbeitsplatzverluste dadurch, dass ungeeignete Erben vorwiegend aus steuerlichen Gründen zu Unternehmern werden, zudem für die größere Gefahr. „Das Talent, ein Unternehmen zu führen, wird nicht automatisch mit vererbt“, sagt Weichenrieder.

Bewegung könnten nun höchstens noch Gerichte in die Debatte bringen: Der Bundesfinanzhof wird im Laufe des Jahres wahrscheinlich das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob verschiedene Vermögensarten unterschiedlich besteuert werden dürfen.

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5 Kommentare

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  • F
    fein-beobachtet

    Auch an diesem Beispiel läßt sich zeigen, wie schädlich es für eine Volkswirtschaft ist, wenn ihre politischen Kräfte die strukturellen Anpassungen unterlassen, weil sie zu schwach dafür sind. Und nun schaffen es auch die wenigen berichtenden (im Unterschied zu unterhaltenden) Medien kaum noch die finanzielle Struktur des Staates darzustellen und die Mängel sowie den Anpassungsbedarf

    dem öffentlichen Streit zugänglich zu machen. So bleiben die Rechnungshöfe als der Verwaltung lästiges Anhängsel und das (Bundes-)Verfassungsgericht als hoher Hort der Vernunft, das gelegentlich seine Blitze wie vom Olympòs herabschleudert.

  • DQ
    Der Querulant

    Die Erbschaftssteuer sollte abgeschafft werden. Sie bevorteilt die Vermögenden und stellt in meinen Augen eine unzulässige Doppelbesteuerung dar, auch wenn die Justiz das anders sieht.

     

    Würde das Einkommen entsprechend besteuert, bräuchte es keine Erbschaftssteuer. Aber auch da werden die Besserverdienenden und Vermögenden und auch die Spekulanten grundlod bevorteilt. Würde das Einkommen entsprechend besteuert, machte es überhaupt keinen Sinn, Einkommen und Vermögen in Firmen und Unternehmen zu bunkern. Denn jedes Einkommen würde, sobald es als solches zur Verfügung stünde, besteuert.

     

    Das Problem liegt also im Steuerrecht generell und ist auch dort zu lösen. Eine Erbschaftssteuer braucht es dazu nicht. Was es aber braucht, das ist ein prozentual gleich hoher Steuersatz auf alle Einkommen ohne Ausnahme, die oberhalb des Existenzminimums liegen.

  • Y
    yberg

    madame meint ,daß die steuer dem finanzkreislauf des unternehmens entnommen werden muß,wenn der erbe selbst nicht

    über die notwendigen liquiden mittel verfügt oder nicht über die notwendige bonität verfügt ein bankdarlehen zu bekommen,um die steuer zu entrichten.

     

    wir führen hier eine scheindebatte,denn die letzten 20 jahre haben sich die unternehmenssteuersätze, körperschafts-und gewerbesteuer zusammengerechnet fast,halbiert.

     

    es wird massiv von unten nach oben verteilt. übrigens mit ein grund weshalb die unternehmen einen immer geringeren anteil unseres gemeinwesens mitfinanzieren,z,Zt. noch schlapp 20 prozent

     

    noch mal dank an die unternehmenssteuerreformierer von ROT/GRÜN

  • BB
    biggi bang

    unabhängig hiervon übernimmt der erbe das risiko, dass 10 jahre lang keine relevanten veränderungen die lohnsumme beeinträchtigen. forderungsausfall, insolvenz von auftraggebern, veränderte marktbedingungen können immer dazu führen, dass der unternehmer / erbe Arbeitnehmer entlassen muss oder die rahmenbedingungen zu ändern sind. folgt er dieser maxime, haftet er persönlich auf die steuer. dieses risiko wollen viele erben nicht auf sich nehmen und suchen nach alternativen, die bis zu betriebsaufgabe gehen. die derzeitigen regelungen sind aus nehrfachen gründen völlig unhaltbar.

  • I
    Ingo

    "Statistisches Material dazu, wie groß die Ausfälle sind, gebe es nicht. Thiess Büttner, stellvertretender Vorsitzender des Gutachtergremiums, hält es aber für realistisch, dass viele Vermögende die Option nutzen, da die Erbschaftsteuersätze mit bis zu 30 Prozent Eingangssteuersatz sehr hoch sind. „Das ist auch das Problem der zahlenden Betriebe – nicht die Erbschaftsteuer an sich.“"

     

    Auch nach mehrmaligem Lesen ist mir nicht klar, was der letzte Satz sagen soll. "Das Problem" bezieht sich wohl auf den hohen Steuersatz. Doch was meint "zahlende Betriebe"? Betriebe erben/vererben nichts, zahlen also auch die Steuer nicht. Sind hier die Besitzer der Betriebe gemeint?