: Betriebsrat darf Urlaubsgeld prüfen
Kassel (ap) - Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat entschieden, daß der Betriebsrat Einblick in die Listen des Arbeitgebers über die Zahlung des Entgelts für die Zeit des Urlaubs nehmen kann. Der Betriebsrat soll dadurch Gelegenheit erhalten, die richtige Berechnung des Urlaubsentgeltes für die Arbeitnehmer zu überwachen. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte damit in letzter Instanz den Anspruch des Betriebsrates eines großen Zeitungsverlages in Hamburg.
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