Betriebliches Filmen der Angestellten: De Maizière will Überwachung regeln
Innenminister de Maizière legt einen Gesetzentwurf zum Datenschutz für Arbeitnehmer vor. Er soll den Einsatz von Kameras in intimen Bereichen eingrenzen, in offenen Bereichen aber erleichtern.

BERLIN dpa | Strengere Regeln für die heimliche Videoüberwachung in Unternehmen sieht ein Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zum Arbeitnehmerdatenschutz vor. Künftig müssten tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen und den Verdacht begründen, dass Beschäftigte eine Straftat oder schwerwiegende Vertragsverletzung zu Lasten des Arbeitgebers begangen haben, berichtete Die Welt unter Berufung auf den Gesetzentwurf.
Dieser befinde sich bereits in der Ressortabstimmung der Bundesregierung und solle bis zur Sommerpause umgesetzt werden. Kameras etwa in Umkleideräumen wolle de Maizière grundsätzlich verbieten. Eine Videoüberwachung von Betriebsstätten, die überwiegend der privaten Lebensgestaltung des Beschäftigten dienen, sei unzulässig, heißt es in dem Entwurf.
Das Innenministerium reagiert damit auf Ausspäh-Affären beim Discounter Lidl, der Bahn und der Deutschen Telekom in den Jahren 2008/2009. Lidl hatte Mitarbeiter durch versteckte Kameras überwachen lassen.
Offene Videoüberwachung, wie sie etwa bei Tankstellen längst üblich ist, will de Maizière dem Bericht zufolge hingegen eher erleichtern. Sie soll bei öffentlich zugänglichen Betriebsgeländen, -gebäuden oder -räumen zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen zulässig sein.
Neuland betrete de Maizière mit der Regelung der Überwachung von Beschäftigten durch elektronische Ortungssysteme wie GPS. Ein Arbeitgeber solle die Beschäftigtendaten damit erheben, nutzen und verarbeiten dürfen, so weit dies aus betrieblichen Gründen während der Arbeits- und Bereitschaftszeit erforderlich sei. Dies solle auch möglich sein, um die Sicherheit des Mitarbeiters zu gewährleisten oder seine Verwendung zu koordinieren.
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