: Betr.: "Recht aufs Auto", Ökolumne von Hermann-Josef Tenhagen, taz vom 11.12.93
H.-J. Tenhagen scheint wirklich noch nie ein Auto in der Einkommensteuererklärung „abgesetzt“ zu haben, denn anders ist es nicht zu erklären, daß er mit seinen Rechenbeispielen dermaßen danebenliegt: Sein Weg zur Arbeit beträgt 6 Kilometer einfache Strecke, so daß sich bei 220 Arbeitstagen im Jahr 1.320 Kilometer mal 70 Pfennige ergeben, die er in 1994 vom zu versteuernden Einkommen abziehen könnte. Für seinen Kumpel vom Niederrhein ergibt die Rechnung für 60 Kilometer einfache Strecke nicht 16.940 DM, sondern 9.240 DM. Während der Autor bei der auf sich selbst bezogenen Rechnung anscheinend die berühmten steuerlich relevanten Entfernungskilometer nicht kannte, hat bei der Rechnerei für den Freund wohl auch noch der Taschenrechner versagt.
[...] Es ist richtig, das Lieblingsspielzeug der fahrenden und rasenden Nation journalistisch polemisch anzugehen. Ebenso gehört die Praxis des Werbungskostenabzugs für Autokilometer so bissig wie möglich angeprangert, da das Wort Skandal für diese deutsche Steuerrechtsbesonderheit noch zu milde ist. Aber bitteschön nicht mit Zahlenhokuspokus. Michael Speer, Köln
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