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Bestechlichkeit

Ein 53 Jahre alter Studienrat muß sich seit gestern vor dem Hamburger Landgericht wegen Bestechlichkeit verantworten. Er soll zwei Schülerinnen angeboten haben, die Benotungen ihrer Mathematik-Klausuren gegen „vernünftige Gegenleistungen“ aus dem Bereich von „ungenügend“ und „mangelhaft“ nach oben anzuheben. Der Beschuldigte, der inzwischen auf eigenen Wunsch die Schule gewechselt hat, wies die Vorwürfe zurück. Der Prozeß wird fortgesetzt.

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