piwik no script img

Bestandsschutz bei Pflegegeld

Sozialsenatorin Ingrid Stahmer hat gestern bekräftigt, daß Behinderte bei der Einführung der bundesweiten Pflegeversicherung keine Einbußen befürchten müssen. Rund 40.000 Menschen erhalten Leistungen nach dem Berliner Pflegegesetz, das schon bei geringerer Pflegebedürftigkeit greift als die Pflegeversicherung. Bei den 7.200 Empfängern, die aus der Pflegeversicherung geringere oder keine Leistungen erhalten würden, gelte ein Bestandsschutz. Wie Pressesprecher Wolfgang Zügel versicherte, gilt der Bestandsschutz auch für diejenigen, die nach Einführung der Pflegeversicherung am 1. April 1995 erblinden, gehörlos werden oder pflegebedürftig werden. Zu diesem Zeitpunkt wird auch das Pflegegeld im Ostteil der Stadt dem Westniveau angeglichen.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen