: Bestandsschutz bei Pflegegeld
Sozialsenatorin Ingrid Stahmer hat gestern bekräftigt, daß Behinderte bei der Einführung der bundesweiten Pflegeversicherung keine Einbußen befürchten müssen. Rund 40.000 Menschen erhalten Leistungen nach dem Berliner Pflegegesetz, das schon bei geringerer Pflegebedürftigkeit greift als die Pflegeversicherung. Bei den 7.200 Empfängern, die aus der Pflegeversicherung geringere oder keine Leistungen erhalten würden, gelte ein Bestandsschutz. Wie Pressesprecher Wolfgang Zügel versicherte, gilt der Bestandsschutz auch für diejenigen, die nach Einführung der Pflegeversicherung am 1. April 1995 erblinden, gehörlos werden oder pflegebedürftig werden. Zu diesem Zeitpunkt wird auch das Pflegegeld im Ostteil der Stadt dem Westniveau angeglichen.
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