Besetzte Häuser in Amsterdam: Räumkommando wird zurückgepfiffen
Der Haager Gerichtshof verhindert die Räumung mehrerer besetzter Häuser in Amsterdam. Hausbewohner hätten das Recht, die Entmietung anzufechten.
AMSTERDAM taz | Im Streit um das Verbot von Hausbesetzungen hat es in den Niederlanden eine überraschende Wendung gegeben: Zwar wurden am Dienstagnachmittag in Amsterdam drei Gebäude durch die Polizei geräumt. Die Mehrzahl der eigentlich vorgesehenen Häuser jedoch blieb unangetastet. Verantwortlich dafür ist der Beschluss des Gerichtshofs in Den Haag. Dieser hatte zu Wochenbeginn geurteilt, das seit vergangenem Oktober geltende "Kraak"-Verbot verstoße gegen die europäische Menschenrechtskonvention.
Hausbewohner, so das Urteil, hätten durch die Konvention das Recht, eine drohende Räumung gerichtlich anzufechten. Da das Gesetz dies nicht vorsehe, stelle es keine ausreichende rechtliche Grundlage dar. Den durchgeführten Räumungen lag jeweils ein entsprechender zivilrechtlicher Beschluss zugrunde.
Das Urteil setzt ein Fragezeichen hinter das umstrittene Gesetz, das 2009 mit den Stimmen der heutigen Regierungsparteien VVD und CDA sowie der rechtspopulistischen PVV zustande kam. Die vorgesehene "Räumungsrunde" vom Dienstag sollte der Beginn einer zügigen Umsetzung des Verbots sein.
Amsterdamer Hausbesetzer reagierten euphorisch. Eine Demonstration, die als Protest gegen die Räumungspläne gedacht war, geriet zum fröhlichen Umzug. Ein Redner beschwor "erste Risse" in dem Gesetz, das auch von einer Mehrheit des Stadtparlaments abgelehnt wird. "Kraakverbot gekraakt", hieß es in einem Kommentar des Kulturzentrums Schijnheilig, das ebenfalls geräumt werden sollte.
Hausbesetzungen wurden in den Niederlanden bisher nicht strafrechtlich verfolgt, wenn das Gebäude nachweislich seit einem Jahr unbenutzt war. Gesetzwidrig war nur das Aufbrechen des Hauses. War das unbemerkt geschehen, riefen die Aktivisten selbst die Polizei, auf dass diese Leerstand feststellte. Die obligatorische "Wohnsituation" wurde mittels eines "kraaksetje", bestehend aus Bett, Tisch und Stuhl, inszeniert.
Konservative Politiker bekräftigten nach dem Urteil, das Verbot lasse sich nicht so einfach kippen. Der rechtsliberale Justiz- Staatssekretär Fred Teeven erklärte, der Staat prüfe derzeit, gegen den Beschluss in Berufung zu gehen. "Es ist unmissverständlich, dass das Besetzen von Häusern strafbar ist und die Räumung erfolgt", so Teeven. André Rouvoet, der Fraktionsvorsitzende der Christen-Union, die für das Verbot stimmte, konstatierte: "Verrückter muss es nicht mehr werden."
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