Beschwerde beim Verfassungsgericht gegen E-Pass: Autorin Juli Zeh verklagt Schily
Die Autorin Juli Zeh legt vor dem Verfassungsgericht Beschwerden gegen den E-Pass und Schilys wirtschaftliche Interessen ein.
Wer einen Reisepass beantragt, muss seine Fingerabdrücke einscannen lassen. Bisher ein Thema der Datenschützer und Bürgerrechtler. Jetzt meldet sich auch die Schriftstellerin Juli Zeh ("Schilf", "Spieltrieb", "Adler und Engel") zu Wort. Die Autorin möchte sich nicht wie eine Verbrecherin behandeln lassen und trägt ihren Zorn gegen den Schnüffelpass in die Öffentlichkeit. Vor dem Bundesverfassungsgericht reicht sie Beschwerde gegen den biometrischen Reisepass ein.
Juli Zeh wurde 1974 in Bonn geboren und ist dort aufgewachsen. Sie studierte Rechtswissenschaften in Passau, Krakau, New York und Leipzig - mit Schwerpunkt auf Völkerrecht. Davor am Deutschen Literaturinstitut in Leipzig. Hier geht es zu ihrer Homepage.
Darin erhebt sie schwere Vorwürfe gegen den früheren Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). Es sei nicht auszuschließen, dass dieser sich von persönlichen wirtschaftlichen Interessen leiten ließ, schreibt die 33-jährige Juristin in ihrer Klage nach einem Bericht der Zeit.
Denn nach seiner Amtszeit als Innenminister trat Schily in den Aufsichtsrat der Biometric Systems AG ein. Die Firma ist im Bereich der Grenzkontrolle durch biometrische Erkennung tätig. Schily befürwortete ein Pilotprojekt zum Test von Geräten der Firma zur Iriserkennung am Frankfurter Flughafen.
Aufgrund einer EU-Verordnung, die Schily als Bundesinnenminister der rot-grünen Koalition mitzuverantworten hat, werden seit November 2005 maschinell auslesbare Passfotos in Reisepässen gespeichert. Seit dem 1. November vergangenen Jahres werden auch zwei Fingerabdrücke auf dem RFID-Chip gespeichert.
Gegenüber der Zeit wies Otto Schily den Vorwurf als "grotesk" zurück. Er habe für seinen Posten bei der Firma keine Vergütung erhalten. Auch sei er mittlerweile wieder aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Ob Schily von der Firma bezahlt wurde oder nicht, lässt sich nicht ohne Weiteres nachprüfen. Der 75-jährige Bundestagsabgeordnete verweigert bis heute die Veröffentlichung seiner Nebeneinkünfte, obwohl Abgeordnete zur Offenlegung verpflichtet sind.
Zeh beklagt außerdem, dass die Europäische Union ihre Kompetenzen überschritten habe. Schließlich seien bei Grenzübertritten innerhalb der EU keine Reisepässe nötig.
Noch ist nicht klar, ob das Bundesverfassungsgericht die Klage annehmen wird. Weil die EU die Grundrechte ihrer Bürger im Prinzip genauso schützt, wie es das deutsche Grundgesetz vorsieht, könnte das Gericht die Klage abweisen. Zeh bezweifelt allerdings, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei der Europäischen Union gut aufgehoben ist.
Die zunehmende Vermischung von Sicherheitsindustrie und Polizei sorgt für Argwohn bei Kritikern. Längst etabliere sich ein "polizeilich-industrieller Komplex", sagt Heinrich Busch vom Komitee für Grundrechte und Politik. Er sieht Parallelen zum alten militärisch-industriellen Komplex. Damit die politisch gewollte Rüstungsindustrie ökonomisch überleben könne, kaufe man deren Produkte und setze so eine Rüstungsspirale in Gang. Ähnlich sei es nicht eindeutig feststellbar, ob die Polizei der Sicherheitsindustrie ihre Bedürfnisse diktiere oder umgekehrt.
Noch dazu laufe die Zusammenarbeit von Polizeien und Geheimdiensten auf europäischer Ebene weitgehend ohne demokratische Kontrolle ab.
Die digitalen Daten der deutschen Reisepässe werden noch in keiner zentralen Datenbank gesammelt. Sie sind nur auf den Pässen selbst verfügbar, so können die Fingerabdrücke des Passbesitzers und die gespeicherten Daten abgeglichen werden. Was allerdings die Behörden anderer Staaten mit den ausgelesenen Daten anstellen, lässt sich nicht überprüfen. Gut möglich, dass sie gespeichert werden.
Neben staatlicher Überwachung fürchten die Gegner des "E-Passes" auch kriminellen Missbrauch. In Holland gelang es Hackern bereits, die Kommunikation zwischen Reisepass und Auslesecomputer mitzulesen. Die digitalen Fingerabdrücke sind zwar besonders geschützt und konnten bisher nach Angaben des Chaos Computer Clubs wohl auch noch nicht entschlüsselt werden. Aber der Pass hat eine Gültigkeitsdaur von zehn Jahren. Bis dahin könnte es längst gelungen sein, den Code zu knacken.
Einige EU-Staaten haben schon jetzt Passregister mit biometrischen Daten, die EU-Kommission setzt sich seit 2005 für ein europaweites Register ein.
So eine Datenbank ist schnell geschaffen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!