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Beschränkte Amnestie bleibt vorerst

Bonn (ap/taz) — Die Vorsitzenden der Bonner Koalitionsparteien wollen an der beschränkten Amnestie für nachrichtendienstliche Tätigkeit zum 3. Oktober festhalten. Dies bekundete der FDP-Vorsitzende Otto Graf Lambsdorff. Die Vorsitzenden von CDU, CSU und FDP hätten vereinbart, es bei dem Regierungsentwurf für das Amnestiegesetz zu belassen. Ein Gesetz über eine allgemeine Amnestie solle dem ersten gesamtdeutschen Parlament vorbehalten bleiben. Die jetzige „beschränkte Amnestie“ müsse unbedingt zum 3. Oktober in Kraft treten, da sonst bundesdeutsche Haftbefehle in der DDR vollstreckt würden. Am Freitag hatten die SPD-regierten Länder und das christlich-liberale Rheinland- Pfalz den Regierungsentwurf zur Amnestie von DDR-Spionen abgelehnt. Die Berliner Justizsenatorin schlug vor, das Gesetz nicht auf die Schnelle zu verabschieden. Nach dem 3. Oktober könne es überarbeitet und durch eine Amnestie für verurteilte BlockiererInnen und vom Radikalenerlaß Betroffene ergänzt werden. Am 21. September steht die zweite Lesung des Entwurfs im Bundesrat an. Inzwischen ist jedoch fraglich, ob die Mehrheit der SPD-regierten Länder seine Verabschiedung wirklich verzögern will.

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