: Beschneidung des Rederechts verurteilt
München (dpa) – Bayerns Verfassungsgerichtshof hat einer Verfassungsklage der SPD zum Rederecht im Landtag stattgegeben. Die Richter rügten gestern Einschränkungen der Redezeit und der Rednerliste bei den Beratungen zum verschärften bayerischen Abtreibungsrecht im sozialpolitischen Landtagsausschuß im Sommer 1996. Diese Einschränkungen waren von der CSU-Mehrheit durchgesetzt worden, um die Debatte abzukürzen.
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